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Kant hätte mit der Freiheit beginnen müssen. Warum? Weil er selbst es so sagt. An vielen Stellen der „Kritik der reinen Vernunft“ wird das deutlich. Er billigt dem Verstand Spontaneität gegenüber der Sinnlichkeit zu. Der Verstand sei das Vermögen, Vorstellun- gen selbst hervorzubringen, er sei die Spontaneität der Erkenntnis. Die Verbindung des Mannigfaltigen in der sinnlichen Anschauung bezeichnet er als einen „Aktus der Spon- taneität“. Die Verbindung von Vorstellungen zu einem Objekt, die nur vom Subjekt der Erkenntnis selbst verrichtet werden könne, sei ein „Aktus der Selbsttätigkeit“. Die Syn- thesen, die das Erkenntnisvermögen leistet, sind Leistungen des Verstandes. Das Ich, wie es im §25 der Ausgabe B heißt, wird als sich selbst bestimmendes charakterisiert. „Das, Ich denke, drückt den Aktus aus, mein Dasein zu bestimmen.“ Als Bestimmtes, das selbst eine Erscheinung in der Zeit ist, bin ich ein empirisches Wesen, wie alle anderen Dinge der Welt. Aber als Bestimmendes, als Subjekt im vollen Sinn, „kann ich mein Dasein, als eines selbsttätigen Wesens, nicht bestimmen, sondern ich stelle mir nur die Spontaneität meines Denkens, d.i. des Bestimmens, vor, und mein Dasein bleibt immer nur sinnlich, d.i. als das Dasein einer Erscheinung, bestimmbar. Doch macht diese Spontaneität, daß ich mich Intelligenz nenne.“
Es bleibt eine Frage, warum Kant die Spontaneität des Verstandes nicht als Freiheit gedeutet hat. Schon in der Vorrede zur Ausgabe B drängt sich diese Frage auf. Er zitiert die Naturforscher wie Galilei: „Sie begriffen, daß die Vernunft nur das einsieht, was sie selbst nach ihrem Entwurfe hervorbringt.“ Der Metaphysik empfiehlt er, doch einmal zu versuchen, ob sie nicht besser vorankäme, wenn man annähme, „die Gegenstände müssen sich nach unserem Erkenntnis richten…“. Später heißt es noch deutlicher, daß der Verstand der Natur die Gesetze vorschreibe.
Und dennoch spricht Kant dem Verstand, der theoretischen Vernunft nicht die Frei- heit zu. Er reserviert diese für die praktische Vernunft. Für ihn beweist sich Freiheit letztendlich nicht in der Erkenntnis dessen, was ist, sondern im Hervorbringen dessen, was moralisch sein soll. Er koppelt die Freiheit an die Moral, obwohl er die theoretische Vernunft mit den Charakteristika der Freiheit beschreibt. Das hat Folgen. Er bewahrt die naturwissenschaftliche Theorie vor dem Abgrund der Freiheit, anders: vor den Kom- plikationen, die mit der Freiheit auftreten. Freiheit sei „das Vermögen, einen Zustand von selbst anzufangen…“. Die Freiheit sprengt die Kausalität der Natur. Man kann auch sagen: Kant macht die Naturwissenschaft klinisch rein, er hält die Freiheit von ihr ab. In der Tradition des Selbstverständnisses von Naturwissenschaft, auf die Kant erhebli- chen Einfluß – bis heute – hat, konnte sich aufgrund der systematischen Unterscheidung zwischen einer theoretischen Vernunft, die es prinzipiell mit den notwendigen, kausa- len, physikalischen Prozessen zu tun hat, und einer praktischen Vernunft, zu der die Hervorbringungen aus Freiheit, Kultur genannt, gehören, eine Kluft bilden, die der Na- turwissenschaft erlaubte, ihr Tätigkeit unter Nichteinbeziehung von Subjekt und Freiheit zu betrachten.
Hätte am Anfang der „Kritik der reinen Vernunft“ die Freiheit gestanden, wie es nach Kants eigenen Ausführungen richtig gewesen wäre, und hätte Kants Philosophie auch dann den Einfluß ausgeübt, der ihr in den vergangenen zwei Jahrhunderten zukam, dann hätte sich die Naturwissenschaft inhaltlich mit der Freiheit herumschlagen müssen. Dann wäre nicht die Kausalität der Natur der Ausgangspunkt aller Naturwissenschaft geworden, sondern die „Kausalität aus Freiheit“, von der Kant auch spricht. Und es wäre kaum möglich gewesen, die moralische Vernunft, die sich auf die Freiheit als ihre Voraussetzung beruft, aus dem Reich der Wissenschaft auszuschließen, bzw. ihr einen Status minderer Begründung zuzuweisen. Denn entweder wäre die Naturwissenschaft selbst diesem Status anheimgefallen, oder sie hätte der Moral als eine ihr ursprünglich verwandte Freiheitsaktivität gleiche Geltung zusprechen müssen wie sich selbst. Das müsste sich nicht dadurch ändern, daß der praktischen Vernunft als einem Sollen eine qualitativ andere Form der Freiheit zuzusprechen wäre als der theoretischen Vernunft, die erkennt, was ist.